Nachdem Sie die Verordnung zur physikalischen Therapie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben und für eine teilweise Kostenrückerstattung eine Bewilligung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können Sie bei mir Behandlungstermine vereinbaren. Selbstverständlich können Sie mich jederzeit auch vorher kontaktieren. Ich bitte um telefonische Terminvereinbarung.
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